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Josie und ihre Schwester Saly


Auszüge aus der Platzordnung unseres Vereines:

  1. Besucher betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen.

  2. Kindern ist der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände nur im direkten Aufsichtsbereich der Erziehungsberechtigten bzw. deren Vertretern erlaubt. Erklären Sie Ihren Kindern, daß sie nicht an fremde Hunde gehen!

  3. Auf dem gesamten Vereinsgelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Einzige Ausnahme: Im Rahmen des Übungsbetriebes und nur auf ausdrückliche Anweisung des verantwortlichen Ausbilders.

  4. Jeder Hundeführer haftet grundsätzlich selbst für Schäden, die durch seinen Hund verursacht worden sind. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen.

  5. Jeder Besucher des Vereinsgelände ist angehalten, sich von fremden Hunden fernzuhalten und diese auch nicht zu füttern.

  6. Hunde, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind so zu verwahren, daß von ihnen keinerlei Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit ausgeht. Des weiteren muß darauf geachtet werden, daß diese Hunde sich nicht selbst gefährden. Es besteht kein Anspruch auf einen Verwahrplatz auf dem Vereinsgelände. Sollten die Hunde im eigenen PKW untergebracht sein, sind unbedingt die Witterungsverhältnisse zu beachten ( Gefahr von Hitzschlag im Sommer bzw. Unterkühlung im Winter ). Außerdem ist die Wasserversorgung des Hundes durch den Halter sicherzustellen.

  7. Läufige Hündinnen und Hunde mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht auf dem Vereinsgelände geführt werden. Bei Mißachtung werden vom HSF2004 e.V. Regreßansprüche geltend gemacht.

  8. Es dürfen ausschließlich gesunde Hunde, die regelmäßig gegen die landläufigen Hundekrankheiten und -seuchen geimpft worden sind, auf dem Vereinsgelände geführt werden ( Der Nachweis ist durch Vorlage des Impfbuches zu erbringen ).

  9. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist den Hunden ausreichend Gelegenheiten zu geben, sich zu lösen. Sollte ein Hund sich trotz alle dem auf dem Vereinsgelände lösen, ist der Hundekot grundsätzlich und unverzüglich vom Hundehalter zu entfernen. Außerdem wird hier eine Spende von 2,50 Euro für große Hinterlassenschaften und für kleine Hinterlassenschaften in Höhe von 1,00 Euro in die Spendenkasse erwartet.

 

Werner Andt mit seiner Hündin Josie

 


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